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Datenschutz

Datenschutzhinweise der ACN Communications GmbH für die Erbringung von Telekommunikationsdienstleistungen

1. Allgemeine Informationen 

1.1 Zur Erbringung der Telekommunikationsdienstleistungen (Leistungen) ist die ACN Communications GmbH (ACN) darauf angewiesen, personenbezogene Daten des Kunden und der übrigen an der Kommunikation beteiligten Personen sowie dem Fernmeldegeheimnis unterliegenden Daten zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen (Geschützte Daten).

1.2 Der Umgang mit Geschützten Daten erfolgt unter Wahrung des Fernmeldegeheimnisses gemäß den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie des Telekommunikationsgesetzes (TKG). Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten orientiert sich dabei an den Grundsätzen der Datenvermeidung und Datensparsamkeit. 

1.3 Geschützte Daten wird ACN zu den in Punkt 3 bis Punkt 11 genannten sowie damit in Zusammenhang stehenden Zwecken verwenden
Im übrigen erfolgt eine Verwendung Geschützter Daten nur im Rahmen von Punkt 2.4 (Bonitätsprüfung) und Punkt 13 (Datenschutz, Fernmeldegeheimnis, Datenschutzvereinbarung, Vertraulichkeit) der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von ACN.

2. Bestandsdaten

2.1 ACN erhebt, verarbeitet und nutzt Geschützte Daten zur Begründung, zur inhaltlichen Ausgestaltung und zur Änderung oder Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden (Bestandsdaten). 
Bestandsdaten sind insbesondere Anrede, Nachname, Vorname, Adresse, Geburtsdatum, Telefonnummern und/oder E-Mail-Adresse sowie Bankverbindung.

2.2 Sofern der Kunde einwilligt, ist ACN berechtigt, die Bestandsdaten zum Zwecke der allgemeinen Kundenberatung, zur bedarfsgerechten Gestaltung der Leistungen, zur Werbung sowie zur Marktforschungszwecken zu verwenden. 
Eine Weitergabe der Bestandsdaten an Dritte erfolgt nicht, es sei denn, der Kunde hat in eine Weitergabe eingewilligt oder ACN ist hierzu aufgrund gesetzlicher Bestimmungen berechtigt und/oder verpflichtet. 
Der Kunde kann seine einmal erteilte Einwilligung zur Weitergabe der Daten jederzeit für die Zukunft in Schrift- oder Textform widerrufen.

2.3 Bestandsdaten werden mit Ablauf des auf die Beendigung des Vertragsverhältnisses folgenden Kalenderjahres gelöscht, es sei denn, gesetzliche Vorschriften oder die Einwilligung des Kunden ermöglichen und/oder erfordern eine längere Aufbewahrung.

3. Verkehrs-, und Nutzungsdaten

3.1 ACN erhebt, verarbeitet und nutzt Geschützte Daten darüber hinaus, um Telekommunikationsdienstleistungen gegenüber dem Kunden zu erbringen (Verkehrsdaten).

Verkehrsdaten sind insbesondere: 

  • die Mobilfunkrufnummer des Kunden;
  • die Kennung des anrufenden oder des angerufenen Anschlusses (z.B. Berechtigungs-kennung des Kunden bei ACN, Mobilfunk-Gerätenummer);
  • die Standortdaten und die Kartennummer des Kunden;
  • der Beginn und das Ende der jeweiligen Verbindung nach Datum und Uhrzeit; bei volumenabhängigen Diensten die übermittelte Datenmenge;
  • die vom Kunden in Anspruch genommenen Leistungen;
  • sonstige zum Aufbau und zur Aufrechterhaltung der Verbindung sowie zur Entgeltabrechnung notwendigen Verkehrsdaten.  

3.2 Sofern der Kunde einwilligt, ist ACN berechtigt, Verkehrsdaten auch zum Zwecke der Vermarktung ihrer Leistungen, zur bedarfsgerechten Gestaltung oder zur Bereitstellung von Diensten mit Zusatznutzen zu verwenden.
Der Kunde kann seine einmal erteilte Einwilligung zur Nutzung von Verkehrsdaten hierfür jederzeit für die Zukunft in Schrift- oder Textform widerrufen.

3.3 ACN ist berechtigt, Verkehrsdaten über das Ende der Verbindung hinaus zu verwenden, soweit die Daten zum Aufbau weiterer Verbindungen, zum Zwecke der Entgeltabrechnung (vgl. Punkt 4), zur Erstellung des Einzelverbindungsnachweises (vgl. Punkt 6) oder zur Vermeidung und Aufdeckung einer missbräuchlichen Inanspruchnahme der Telekommunikationsdienstleistungen einschließlich Störungen (vgl. Punkt 11) erforderlich sind.
Nicht erforderliche Verkehrsdaten werden von ACN umgehend gelöscht.

4. Entgeltermittlung, Entgeltabrechnung 

4.1 Neben den für die Engeltermittlung erforderlichen Verkehrsdaten ist ACN berechtigt, die nachfolgenden Geschützten Daten des Kunden zu Rechnungszwecken zu erheben und zu verwenden:

  • Anschrift des Kunden oder Rechnungsempfängers,
  • Art des Anschlusses;
  • Zahl der im Abrechnungszeitraum einer planmäßigen Entgeltabrechnung insgesamt aufkommenden Entgelteinheiten;
  • übermittelte Datenmenge;
  • das insgesamt zu entrichtende Entgelt; sowie
  • sonstige für die Entgeltabrechnung erhebliche Umstände (z.B. Vorschusszahlungen, Zahlungen mit Buchungsdatum, Zahlungsrückstände, Mahnungen, durchgeführte und aufgehobene Sperrungen, eingereichte und bearbeitete Reklamationen, beantragte und genehmigte Stundungen, Ratenzahlungen sowie Sicherheitsleistungen).  

4.2 Die für die Entgeltermittlung erforderlichen Verkehrsdaten dürfen höchstens bis zu sechs (6) Monate nach Versendung der Rechnung gespeichert werden (gesetzliche Höchstspeicherfrist). ACN speichert die Verkehrsdaten für die Dauer von sechs (6) Monate ab Rechnungsversand.
Hat der Kunde innerhalb dieser Speicherfrist gegen die Höhe der Rechnung Einwendungen erhoben, dürfen die Verkehrsdaten bis zu einer Klärung der Einwendungen auch über die gesetzliche Höchstspeicherfrist von sechs (6) Monaten hinaus gespeichert werden.

5. Wahlrecht des Kunden / Speicherung Verkehrsdaten

5.1 Innerhalb der Speicherfrist nach Punkt 4.2 kann der Kunde wählen, ob die von ihm angewählten Zielnummern 

  • vollständig oder unter Kürzung um die letzten drei Ziffern gespeichert werden sollen, oder
  • mit Versendung der Rechnung an den Kunden vollständig gelöscht werden sollen.
  • Macht der Kunde von seinem Wahlrecht keinen Gebrauch erfolgt eine vollständige Speicherung der Zielnummern.  

5.2 Soweit der Kunde sein Wahlrecht dahingehend ausübt, dass die Zielnummer gelöscht oder nicht gespeichert wird oder soweit der Kunde verlangt hat, dass sonstige Verkehrsdaten gelöscht oder nicht gespeichert werden, trifft ACN im Rahmen von Einwendungen des Kunden gegen eine Rechnung von ACN weder eine Nachweispflicht für die erbrachten (Verbindungs-)Leistungen noch eine Auskunftspflicht über einen Einzelverbindungsnachweis und die Ergebnisse einer etwaigen technischen Prüfung des Verbindungsaufkommens.
Sofern der Kunde sein Wahlrecht dahingehend ausübt, dass die Zielnummer unter Verkürzung um die letzten drei Ziffern zu speichern ist, trifft ACN im Rahmen von Einwendungen des Kunden gegen eine Rechnung von ACN insoweit keine Nachweispflicht für die erbrachten (Verbindungs-)Leistungen, als diese aufgrund der verkürzten Speicherung nicht mehr von ACN nachgeprüft werden können, z.B. Verbindungen zu 0900er-Rufnummern.

5.3 Der Kunde kann ACN die jeweils gewünschte Speicheralternative unter www.acnmobile.de (Service: DeinACN Mobile) mitteilen.

6. Einzelverbindungsnachweis 

6.1 Soweit der Kunde eine nach den einzelnen Verbindungsdaten aufgeschlüsselte Rechnung (Einzelverbindungsnachweis bzw. EVN) verlangt, ist ACN berechtigt, die in Punkt 3.1 genannten Verkehrsdaten des Kunden zum Zwecke der Erstellung des EVN zu verarbeiten. 
Der EVN wird dem Kunden nach dessen Beantragung erstmals zum Beginn des folgenden Abrechnungszeitraums gemeinsam mit der Rechnung gemäß Punkt 8 bereitgestellt. 

6.2 Im Fall einer vollständigen Speicherung der Verkehrsdaten nach Punkt 5.1 enthält der EVN die vollständigen Zielrufnummern des Kunden. In allen übrigen Fällen werden die Zielrufnummern im EVN um die letzten drei Ziffern gekürzt ausgewiesen.

6.3 Soweit der Kunde zur vollständigen oder teilweisen Übernahme der Entgelte für Verbindungen verpflichtet ist, die bei seinem Anschluss ankommen (z.B. Rückrufdienste), dürfen dem Kunden die Nummern der Anschlüsse, von denen die Anrufe ausgehen, nur unter Kürzung um die letzten drei Ziffern im EVN mitgeteilt werden.

6.4 Verbindungen zu Anschlüssen von Personen, Behörden und Organisationen in sozialen oder kirchlichen Bereichen, die ganz oder überwiegend anonyme telefonische Beratung in seelischen oder sozialen Notlagen anbieten, werden im EVN nicht ausgewiesen. 
Die Summe der Einzelverbindungen kann daher von der Rechnungssumme abweichen.

6.5 Werden die Leistungen von ACN von mehreren Personen genutzt (z.B. im Haushalt, bei Betrieben, Geschäftskunden oder Behörden) wird der EVN nur erteilt, wenn der Kunde zuvor in Textform versichert hat, dass die Mitbenutzer / Mitarbeiter über den EVN informiert worden sind und künftige Mitbenutzer / Mitarbeiter unverzüglich informiert werden (Mitbenutzererklärung). Ebenso hat der Kunde im Rahmen der Mitbenutzererklärung zu versichern, dass die Beteiligung des Betriebsrat oder der Personalvertretung, soweit gesetzlich vorgesehen, erfolgt ist. 
Die Mitbenutzererklärung kann der Kunde elektronisch unter www.acnmobile.de (Service: DeinACN Mobile) abgeben. Auf Anfrage stellt ACN die „Mitbenutzererklärung" auch schriftlich bereit.

7. Auftragsdatenverarbeitung und Datenübermittlung

7.1 Die konkrete Verarbeitung der Geschützten Daten erfolgt durch ACN sowie durch Dritte, an die ACN die Daten nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen übermittelt. 
Die zur Entgeltermittlung und Entgeltabrechung erforderlichen Daten übermittelt ACN gemäß § 97 Abs. 1 TKG an die ACOREUS AG, Zollhof 10, 40221 Düsseldorf.

7.2 Mit seiner Einwilligung gemäß Punkt 13.4 der AGB willigt der Kunde in die Übermittlung seiner Daten an Dritte (einschließlich der Übermittlung an Unternehmen in Staaten wie den Vereinigten Staaten von Amerika, in denen personenbezogene Daten kein dem Standard der Europäischen Union entsprechenden Schutz unterliegen, die aber einen ähnlichen Schutzstandard aufweisen) ein und ermöglicht ACN damit: 

(a) ihre Telekommunikationsdienstleistungen gegenüber dem Kunden zu erbringen

(b) die Geschützten Daten in Datenbanken zu speichern und zu den folgenden Zwecken zu verarbeiten: 

  • Erbringung der geschuldeten Leistung, Verwaltung, Abrechnung, Forderungseinziehung und Buchhaltung,
  • Überprüfung der Identität des Kunden und seiner Bonität
  • Wartung, Unterstützung und Beratung des Kunden und Weiterentwicklung der Leistungen von ACN.  

Soweit eine Übermittlung der Daten in die Vereinigten Staaten von Amerika erfolgen sollte, wird ACN auf eine dem Schutzstandard der Europäischen Union entsprechenden Schutzstandard bei dem Empfänger der Daten hinwirken. Die Nutzung und Verarbeitung der Daten erfolgt ausschließlich zu den o. g. Zwecken. ACN stellt sicher, dass eine Weitergabe der Daten oder Nutzung zu anderweitigen Zwecken ausgeschlossen ist.

7.3 Die Einwilligung des Kunden nach Punkt 13.4 der AGB ist wesentliche Voraussetzung für die Erbringung von Telekommunikationsdienstleistungen durch ACN und somit Geschäftsgrundlage für den Vertragsschluss. Ohne Einwilligung kann ACN die vereinbarten Leistungen gegenüber den Kunden weder vertragsgemäß erbringen noch ordnungsgemäß abrechnen. Soweit der Kunde die Einwilligung nach Punkt 13.4 der AGB (a) nicht erteilen, (b) beschränken oder (c) widerrufen sollte, behält sich ACN vor, keinen Vertrag mit dem Kunden abzuschließen, bzw. ist ACN im Falle eines Widerrufs gezwungen, den Vertrag zu kündigen. Die Rückabwicklung richtet sich nach Punkt 4 der AGB.

8. Online Rechnung

8.1 Rechnungen stellt ACN grundsätzlich elektronisch bereit. Eine schriftliche Rechnung erhält der Kunde nur, wenn dies ausdrücklich gewünscht wird oder die technischen Voraussetzungen für den Abruf der elektronischen Rechnung nicht erfüllt werden und daher eine schriftliche Rechnung vom Kunden verlangt wird. Die Bereitstellung der schriftlichen Rechnung richtet sich nach Punkt 10.3 AGB.

8.2 Die elektronische Rechnung kann unter www.acnmobile.de (Service: DeinACN Mobile) abgerufen werden. 
Zum Abrufen der elektronischen Rechnung hat sich der Kunde durch Eingabe seiner Benutzerkennung sowie des ihm zugeteilten Passworts bei „DeinACN Mobile" zu legitimieren.

8.3 Die über „Dein ACN Mobile" abrufbaren Daten werden in verschlüsselter Form im Standard 128 bit SSL übertragen.

8.4 Einwendungen gegen die Höhe der Rechnung richten sich auch im Fall der Online-Rechnung nach Punkt 10.7 der AGB und sind danach innerhalb von 2 Monaten nach Erhalt der Rechnung schriftlich zu erheben. 
Die elektronische Rechnung gilt i.S.v. Punkt 10.7 der AGB als beim Kunden zugegangen, wenn sie von ACN zum Abruf für den Kunden unter www.acnmobile.de (Service: DeinACN Mobile) bereitgestellt worden ist. 

9. Rufnummernanzeige

Die Rufnummernanzeige richtet sich nach den jeweiligen Einstellungen des GSM-Endgeräts des Kunden. Der Kunde kann durch eine entsprechende Änderung der Einstellungen die Rufnummernanzeige ein- oder ausschalten. Hinsichtlich der Änderungen der Einstellungen verweist ACN auf die Bedienungshinweise der jeweiligen Gerätehersteller. 

10. Telefonbucheinträge, Auskunftserteilung 

10.1ACN wird den Kunden auf Antrag in ein öffentliches, gedrucktes und/oder elektronisches Verzeichnis eintragen. 
Der Kunde kann bestimmen, welche Angaben in den Verzeichnissen aufgenommen werden sollen. Die Aufnahme der Rufnummer, des Namens (Vor- und Nachname) sowie der Anschrift ist für den Kunden unentgeltlich. Zusätzliche Angaben wie Beruf, Branche oder Art des Anschlusses sind entgeltpflichtig.

10.2 Der Kunde hat das Recht, einer Weitergabe seiner Rufnummer über Auskunftsdienste zu widersprechen. Erfolgt kein Widerspruch sind Auskunftsdienste berechtigt, die Rufnummer des Kunden Dritten mitzuteilen. Über die Rufnummer hinausgehende Angaben i.S.d. Punkt 10.1 können dagegen nur erteilt werden, wenn der Kunde einer Weitergabe durch Auskunftsdienste zuvor eingewilligt hat. 
Auskunftsdienste können auch über den Namen oder den Namen und die Anschrift des Kunden Auskünfte erteilen, wenn nur die Rufnummer des Kunden bekannt ist (Inversauskunft). Der Kunde kann der Möglichkeit der Inversauskunft widersprechen. Den Widerspruch kann der Kunde jederzeit unter www.acnmobile.de (Service: DeinACN Mobile) erklären. 

10.3 Die Eintragung in ein öffentliches Verzeichnis kann unter www.acnmobile.de ( Service: DeinACN Mobile) beauftragt werden. Auf Anfrage stellt ACN das Formular „Telefonbucheintrag" auch schriftlich zur Verfügung.

11 Missbrauch und Störungen

11.1 ACN ist berechtigt, zum Erkennen, Eingrenzen oder Beseitigen von Störungen an Telekommunikationsanlagen sowie zum Unterbinden einer missbräuchlichen oder rechtswidrigen Inanspruchnahme von Telekommunikationsdiensten die Bestands- und Verkehrsdaten der Kunden, soweit erforderlich, zu erheben und zu verwenden.

11.2 Erhält der Kunde an seinem Anschluss bedrohende oder belästigende Anrufe, wird ACN auf schriftlichen Antrag des Kunden Auskunft über die Inhaber der Anschlüsse, von dem die Anrufe ausgehen, erteilen, sofern der Kunde die Bedrohung bzw. die Belästigung schlüssig dargelegt und nach Datum, Uhrzeit oder anderen geeigneten Kriterien eingegrenzt hat. Den Antrag des Kunden einschließlich seiner Angaben wird ACN zu Nachweiszwecken dokumentieren. Eine Auskunft ist nur für Anrufe möglich, die nach Stellung des Antrags erfolgen.
Aufgrund gesetzlicher Bestimmung ist ACN verpflichtet, den Inhaber des Anschlusses, von dem die Anrufe ausgehen, über die Auskunftserteilung zu unterrichten. Von einer Unterrichtung kann abgesehen werden, wenn der Kunde schriftlich schlüssig vorgetragen hat, dass ihm aus der Unterrichtung wesentliche Nachteile entstehen, und diese Nachteile bei Abwägung mit den Interessen des Anrufenden wesentlich schwerwiegender sind.

12. Auskunftsrecht 

Auf Anfrage wird ACN dem Kunden über seine bei ACN gespeicherten, personenbezogenen Daten, den Umfang und Zweck der Speicherung sowie über die Herkunft und die Empfänger dieser Daten unentgeltlich Auskunft erteilen.

13. Datenschutz auf ACN-Webseiten

ACN-Webseiten (z. B. www.acneuro.comwww.acnmobile.de) können kann grundsätzlich ohne Offenlegung persönlicher Daten genutzt werden. Durch das Aufrufen unserer Website werden auf unseren Servern Daten für Sicherungszwecke gespeichert, wie der Namen Ihres Internet-Service-Providers, die Website, von der aus Sie uns besuchen, die Websites, die Sie bei uns besuchen, und Ihre IP-Adresse. Diese Daten lassen möglicherweise eine Identifizierung zu, allerdings findet diesbezüglich keine personenbezogene Verwertung statt. Die Daten können zu statistischen Zwecken ausgewertet werden, wobei der einzelne Benutzer jedoch anonym bleibt. Soweit Daten an externe Dienstleister weitergegeben werden, haben wir durch technische und organisatorische Maßnahmen sichergestellt, dass die Vorschriften des Datenschutzes beachtet werden.

Personenbezogene Daten werden nur dann erhoben, wenn Sie uns diese von sich aus, z.B. im Rahmen einer Registrierung, durch das Ausfüllen von Formularen oder das Versenden von E-Mails, zusenden. Wir werden diese Daten selbstverständlich vertraulich behandeln und nur für diejenigen Zwecke verwenden, zu denen Sie sie uns geschickt haben (z.B. Informationen über Telefondienste von ACN). Ihre personenbezogenen Daten werden von uns oder von uns beauftragten Personen in keiner Form Dritten zur Verfügung gestellt, es sei denn, dass dies gesetzlich vorgeschrieben oder zulässig ist, hierzu Ihr Einverständnis oder eine behördliche Anordnung vorliegt. 

ACN Communications GmbH, Stand: 24. August 2005